
Die ergotherapeutische Leistung erfolgt auf ärztliche Überweisung. Bitte nehmen Sie die Überweisung Ihres Haus- oder Facharztes zum Erstkontakt mit.
Die Bewilligungspflicht ist für ÖGK- und BVAEB - Versicherte derzeit außer Kraft. Für SVS-Versicherte ist eine Bewilligung durch die Kassa notwendig.
Folgende Informationen sollte die Überweisung zumindest enthalten:
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Name und Anschrift
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Sozialversicherungsnummer
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Diagnose
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Therapieverordnung (z.B. 10x60 min. Ergotherapie)
Preisgestaltung/Konditionen
Ich bin Wahltherapeutin und stelle Ihnen nach Abschluss der Therapie eine Honorarnote.
Nach Einzahlung der Honorarnote können Sie die Rechnung bei Ihrer Kassa zur Kostenerstattung einreichen. Sie erhalten in der Regel 80% des Vertragstarifes rückerstattet. Bei einer Zusatzversicherung kann der Restbetrag eingereicht werden.